Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Diözesandatenschutzbeauftragte

Begriffsklärung:

Die Datenschutzaufsicht bzw. der Diözesandatenschutzbeauftragte (bei den Orden päpstlichen Rechts der Ordensdatenschutzbeauftragte)
Der Diözesandatenschutzbeauftragte wird vom Bischof (der Ordensdatenschutzbeauftragte vom Ordensobern) bestellt und ist in seiner Amtswahrnehmung unabhängig. Darüber hinaus ist der Diözesandatenschutzbeauftragte Ansprechpartner für die Betroffenen, die sich durch die Datenverarbeitung in kirchlichen Einrichtungen in ihren Rechten verletzt fühlen. Der Diözesandatenschutzbeauftragte trifft die Entscheidung über Aussagegenehmigungen für sich und seinen Bereich in eigener Verantwortung. 

Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wird vom Verantwortlichen (Dienststellen- oder Einrichtungsleiter) bestellt und wirkt auf die Einhaltung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann ser sich in Zweifelsfällen an die Datenschutzaufsicht gem. KDG/KDR-OG §§ 42ff. wenden.

Die deutschen Diözesandatenschutzbeauftragten

Nord: Andreas Bloms, Unser Lieben Frauen Kirchhof 20, 28195 Bremen,
Telefon +49 (0) 421 33 00 56 - 0, E-Mail: info(at)kdsa-nord.de
https://www.kdsa-nord.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und das Offizialat Vechta.

Ost: Matthias Ullrich, Badepark 4, 39218 Schönebeck
Telefon +49(0) 3928 7287181; E-Mail kontakt(at)kdsa-ost.de;
https://www.kdsa-ost.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Berlin, Erfurt, Dresden-Meißen, Görlitz, Magdeburg.

NRW: Steffen Pau, Brackeler Hellweg 144, 44309 Dortmund;
Telefon: +49 (0) 231 13 89 85-0; E-Mail: info(at)kdsz.de
https://www.katholisches-datenschutzzentrum.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn.

Süd-W: Ursula Becker-Rathmair, Roßmarkt 23, 60311 Frankfurt/M
Telefon: +49 (0) 69 589975510; Email: info(at)kdsz-ffm.de
https://www.kath-datenschutzzentrum-ffm.de
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rothenburg-Stuttgart, Speyer, Trier.

Bayern: Dominikus Zettl, Vordere Sterngasse 1, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911 477740 50, Fax: 0911 477740 59
post(at)kdsz.bayern ; http://www.kdsz.bayern
für die bayerischen Bistümer Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München & Freising, Passau, Regensburg, Würzburg.
 

Beschlüsse der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten

Die Konferenz der deutschen Diözesandatenschutzbeauftragten hat beschlossen, im Interesse der Rechtsgleichheit
künftig alle wesentlichen Entscheidungen zu Rechtsfragen zu veröffentlichen. Diese finden Sie hier:


Betrieblicher Datenschutz

Wortlaut einer Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mindestinhalte Fachkunde bDSB

Keine Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Verpflichtungserklärungen nach KDG

Hinweise zur Verwendung von Cookies hier blättern

Liste von geprüften Verarbeitungsvorgängen nach § 35 Abs. 5 KDG

Fotos und Filme

Beschluss zum Umgang mit Bildern, speziell von Kindern und Jugendlichen vom 4.4.2019

Elektronische Kommunikation und Social Media

Elektronische Kommunikation - Externe Datenspeicherung

Beschluss Beurteilung von Messengern und anderen Social Media Diensten 2018

Dieser Beschluss wurde in der Konferenz vom 15.9.2021 bestätigt. Er wirkt sich dahingehend aus, dass die dienstliche Nutzung von What's App und Telegram (vgl. die Ausführungen des Diözesandatenschutzbeauftragten Ost zu diesem Thema) unzulässig ist.

Kein rechtswirksamer Verzicht auf Einwilligungen bei Fotoaufnahmen

Facebook-Fanpages


Auftragsdatenverarbeitung

Beschluss zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien aus der EU

Verträge zur Auftragsverarbeitung mit externen Unternehmen


Einwilligungserklärungen:

Neuer Beschluss zum Disspositionsrecht Juni 2022