Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Datenschutz ist nicht nur ein Thema bei staatlichen Stellen. Auch im kirchlichen Bereich werden personenbezogene Daten benötigt, um kirchliche Aufgaben zu erfüllen. Das Recht auf Datenschutz ist Teil der christlichen Werteordnung. Es findet seine Grundlage im Codex Iuris Canonici (CIC); insbesondere can. 220 CIC zeigt dies:

"Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen."

Jeder soll die Möglichkeit haben, seinem Gewissen zu folgen und entsprechend zu handeln. Hierfür ist der Schutz der Privatsphäre wesentliche Voraussetzung. Dem fühlen sich auch die Ordensgemeinschaften in besonderer Weise verpflichtet.Um dies im gesamten kirchlichen Bereich - und nicht nur in der verfassten Kirche - zu gewährleisten, wurde die Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts (KDR-OG) geschaffen. In dieser wird der Umgang mit personenbezogenen Daten in Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts geregelt.

Sie basiert auf denselben Grundgedanken wie das Kirchliche Datenschutzgesetz der verfassten Kirche und gleicht diesem weitgehend, abgesehen von den Besonderheiten, die sich durch die Anwendung auf Ordensgemeinschaften zwangsläufig im Hinblick auf die Datenschutzaufsicht ergeben.

Diese Webseite bietet all denjenigen, die wegen ihrer Daten mit Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts zu tun haben, eine Information über den Datenschutz und seinen rechtlichen Hintergrund. Gleichzeitig ist sie für die Ordensgemeinschaften Wissensbasis und Instrument der Kommunikation mit den Datenschutzaufsichten. Diese werden jeweils für mehrere Ordensgemeinschaften gemeinsam durch die DOK berufen und nehmen dieselbe Funktion ein, die bei der verfassten Kirche die Diözesandatenschutzbeauftragten innehaben. Mit Letzteren arbeiten die Ordensdatenschutzbeauftragten eng zusammen und streben vor allem an, für gemeinsame Probleme gemeinsame tragfähige Lösungen zu finden. Auch die wichtigsten Beschlüsse der Konferenz deutscher Diözesandatenschutzbeauftragter sind hier abrufbar. Die drei deutschen Ordensdatenschutzbeauftragten führen die Datenschutzaufsicht über je ca. 80 Ordensgemeinschaften, verteilt nach deren Hauptsitz in Deutschland. Gemeinsam setzen sie zwei Außendienstmitarbeiter ein, die sogenannte anlasslose Kontrollen des Datenschutzes bei den Ordensgemeinschaften durchführen.

Der nächste Abschnitt dieser Webseite widmet sich den gesetzlichen Grundlagen, die von jeder Ordensgemeinschaft für ihren Bereich, beschränkt auf das deutsche Staatsgebiet, erlassen wurden. Die einheitliche Gesetzgebung muss die strengen Anforderungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung erfüllen.

Im Bereich „Aktuelles“ finden sich Mitteilungen der Datenschutzaufsichten an die Ordensgemeinschaften. Dort gibt es auch einen besonderen Hinweis auf Sicherheitswarnungen des Bundesamtes für Sicherheit im Informationswesen.

Am wichtigsten für die Information der Orden ist der Downloadbereich. Er gliedert sich in die drei Felder externe Links, Anleitungen und Erklärungen. Die externen Links verweisen auf die am häufigsten von den Ordensgemeinschaften für den Datenschutz benötigten externen Webseiten. Im Bereich „Anleitungen“ finden sich rechtliche Ausführungen zu den wichtigsten Themen des kirchlichen Datenschutzes, während „Erklärungen“ Mustertexte enthalten.