Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Außendienst

Datenschutzkontrollen

Der Europäische Gerichtshof entschied schon 2010, dass Datenschutzaufsichten verpflichtet seien, sog. "anlasslose" Datenschutzkontrollen vorzunehmen. Dieser Anforderung müssen auch die Ordensdatenschutzbeauftragten nachkommen. Sie haben sich schon 2016 dafür entschieden, Prüfungen durch beauftragte Mitarbeiter in den Ordensgemeinschaften durchführen zu lassen; nur so sind aussagekräftige Ergebnisse zu erwarten.

Natürlich ist das leichter gesagt als getan. Zum einen muss man erst einmal Mitarbeiter finden, die bereit sind, in ganz Deutschland Ordensgemeinschaften zu besuchen und dort auf einen sachgerechten Umgang mit dem Datenschutz hinzuwirken. Zum anderen macht es keinen Sinn, wenn die Außendienstmitarbeiter es nicht verstehen, mit den jeweiligen Dienststellen zusammenzuarbeiten. Alle Ordensdatenschutzbeauftragten legen großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter sich nicht als „Besserwisser“ geben und wild darauf los beanstanden. Es soll vielmehr den zu kontrollierenden Dienststellen gezeigt werden, wie sich die Datenschutzanforderungen besser verwirklichen lassen.

Schließlich soll auf ausdrücklichen Wunsch der zu kontrollierenden Dienststellen zum Prüfungsschlusss noch eine kleine Fortbildung der bei der Datenverarbeitung Mitwirkenden möglich sein; auch das kann nicht jeder. Für die DOK war es deswegen ein Glücksfall, die beiden unten im Bild gezeigten Mitarbeiter, Frau Penot und Herrn Gleißner, gefunden zu haben, welche die bezeichneten Anforderungen mehr als nur erfüllen. Beide sind im Hauptberuf mit dem Datenschutz befasst und außerhalb desselben für die Ordensdatenschutzbeauftragten tätig. Für den Außendienst besteht ein eigenes Arbeitskonzept.