Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Die Deutsche Ordensobernkonferenz hat zum 1. Januar 2015 die Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK (GDSB DOK) geschaffen. Damit der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird, muss sichergestellt sein, dass die Einhaltung der kirchlichen Datenschutzregelung sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz überwacht wird. Diese Aufgabe nimmt der Ordensdatenschutzbeauftragte wahr.

Des Weiteren steht der Ordensdatenschutzbeauftragte der Leitung der jeweiligen Gemeinschaft sowie deren abhängigen Einrichtungen beratend zur Seite. Zu seinen Aufgaben zählen auch das Erstellen von Gutachten, das Erstatten von Berichten und Tätigkeitsberichten sowie die Zusammenarbeit mit den diözesanen und staatlichen Beauftragten für den Datenschutz. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für jeden, der sich durch kirchliche Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt fühlt. 

Die Bestellung des GDSB DOK erfolgt nach den Regelungen der KDR-OG für mindestens vier Jahre.

Mit der Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten kommt die Deutsche Ordensobernkonferenz den besonderen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragen nach, die aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.03.2010 sowie der KDR-OG resultieren. Damit erfüllt sie auch die Anforderungen, die Art. 91 Abs. 2 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung an die Gleichwertigkeit des kirchlichen mit dem staatlichen Datenschutz stellt. Nach der KDR-OG dürfen die Aufgaben des Ordensdatenschutzbeauftragten nur durch einen externen katholischen Volljuristen ausgeübt werden. Dies wird durch die Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK in besonderer Weise gewährleistet.

Im von der Mitgliederversammlung der DOK beschlossenen Haushalt 2023 stehen für die Aufgaben des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten 70.000 Euro bereit. Sie stehen zur Verfügung insbesondere für die Aufwendungen der drei jeweils in einem regionalen Zuständigkeitsbereich tätigen Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK (GDSB Süd, Mitte und Nord) sowie zur Deckung aller mit dem Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten verbundenen Kosten (inkl. anteiliger Aufwendungen für unterstützende Tätigkeiten im Generalsekretariat der DOK).

Der Gemeinsame Ordensdatenschutzbeauftragte der DOK ist für diejenigen Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts zuständig, die sich an der Einrichtung des GDSB DOK beteiligen. Für welche dies der Fall ist, kann hier unter den Kontaktdaten der einzelnen Ordensgemeinschaften eingesehen werden.

Die Ordensdatenschutzbeauftragten erstellen gemeinsam alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit. Hier ist der