Auf dieser Seite finden sich keine Anleitungen, sondern Formulierungshilfen für Erklärungen im Datenschutzbereich.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Das „Erweiterte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ ist ein besonderes Muster für kleine Dienststellen (z. B. Ordensgemeinschaften mit bis zu 10 Personen, die Daten verarbeiten). Es wird i. d. R. vom Ordensoberen der Einrichtung ausgefüllt; dann bekommt es der betriebliche Datenschutzbeauftragte und fügt es der Sammlung seiner Dienststellen hinzu.
Wenn es ausnahmsweise keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt und keinen geben muss, bleibt es beim Ordensoberen.
Für größere Einrichtungen
muss das ausführliche Muster der Konferenz deutscher Diözesandatenschutzbeauftragter verwendet werden:
